AGB's

I. Gegenstand des Projektes „Griechenland 2025“

Gegenstand des Projektes ist die Durchführung einer kirchlichen Jugendfreizeit durch die katholische Kirche – Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim – vertreten durch ihren Pfarrer – als freie Trägerin der Jugendarbeit nach §75 (3) des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) des Landes Rheinland-Pfalz. Diese Freizeit führt für den angegebenen Zeitraum nach Schinias bei Marathon in die Region Dikastika, ca. 60km von Athen entfernt. Maßgabe für die Inhalte der Jugendfreizeit sind die Grundlagen kirchlicher und freier Jugendarbeit respektive des Jugendschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Jugendschutzgesetzes Griechenlands. Religiöse Inhalte sind damit fester Bestandteil dieser Freizeit ebenso wie soziokulturelle, politische und themenzentriert interaktive Themen. 

Das Projekt arbeitet gewinnfrei, das heißt, dass die Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim keine Einnahmen durch die Durchführung dieser Fahrt erwirtschaften wird. Sie stellt sich lediglich als Vermittlerin der Entgelte der jeweiligen Veranstalter [Fluggesellschaft, Reisebüros, Unterkünfte, Touristenagenturen, etc.] dar und fordert die durch die Veranstalter erhobenen Kosten von den TeilnehmerInnen ein. 

Das Projekt erstreckt sich vom Montag, dem 07. Juli 2025 bis Freitag, dem 18. Juli 2025. Projektorte sind Schinias, Athen, Epidauros, Mykene, Delphi, Korinth.

 

II. Gewährleistung

Die Pfarrei Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim – vertreten durch ihren Pfarrer – gewährleistet die Durchführung der Freizeit laut Beschreibung. 

In Einzelfällen behält sie sich vor Änderungen bezüglich Programmpunkten, Routenverlauf sowie der Unterkünfte vorzunehmen, sofern sie aus sicherheitstechnischen, gesundheitlichen (Seuchen, Pandemien), politischen oder buchungsspezifischen Gründen notwendig werden.

Werden Änderungen notwendig, gereichen sie nicht zum finanziellen Nachteil der TeilnehmerInnen, wenn durch die Änderungen höhere Kosten entstehen sollten.

Entstehen durch Änderungen geringere Kosten, wird der Kostenüberschuss an die TeilnehmerInnen bar ausbezahlt.

Für jede/n TeilnehmerIn wird ein Rundum-Sorglos-Paket als Reiseversicherung abgeschlossen. Im Versicherungsfall tritt die Versicherung nach ihren AGB’s ein. Die Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim haftet nicht für Forderungen im Versicherungsfall, die über die Versicherungsleistung hinausgehen – außer es wird ihr – in dem Fall dem Pfarrer – schuldhaftes Verursachen nachgewiesen.

Deshalb ist jede/r TeilnehmerIn dazu angehalten eine eigene Auslands-Reise-, Kranken- & Unfallversicherung mit Rückführung im Krankheitsfall abzuschließen. 

 

III. Pflichten der TeilnehmerInnen

Die TeilnehmerInnen sind dazu verpflichtet die Korrespondenz bezüglich der Freizeit im Vorbereitungszeitraum aufmerksam zu lesen und an den Informationsveranstaltungen teilzunehmen.

Ab 01. Mai 2024 gilt die Anmeldung der TeilnehmerInnen als verbindlich, sofern kein Widerruf nach § 355 BGB vorliegt.

Die TeilnehmerInnen haben die Pflicht die Zahlungen binnen einer Woche nach Rechnungsstellung zu begleichen. Die Zahlungen werden nach einer 1. Anzahlung in Höhe von 30,00 v.H. des Gesamtpreises bis zum 07. Juli 2024 und einer 2. Anzahlung in Höhe von 30,00 v.H. des Gesamtpreises bis zum 01. August 2024 ratenweise je monatlich in Schritten zu 4,00 v.H. des Gesamtpreises ab 01. September 2024 eingefordert.  

Die TeilnehmerInnen sind hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet alle Angaben zu ihrer Person wahrheitsgemäß vorzunehmen und über gesundheitliche, physische oder psychische Risiken zu informieren, sofern sie das Wohl der Gruppe oder den Verlauf der Freizeit in Gefahr bringen könnten.

Die TeilnehmerInnen sind verpflichtet die Inhalte mitzutragen, Disziplin zu wahren, sozialintegratives Verhalten zu pflegen und die Sitten und Gebräuche des Gastlandes zu respektieren. 

 

IV. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen die TeilnehmerInnen einzelne Leistungen des Projektes, die ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen die den TeilnehmerInnen zuzurechnen sind, haben die TeilnehmerInnen keinen Anspruch auf (anteilige) Erstattung des Reisepreises. Die Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim - vertreten durch ihren  Pfarrer - wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen, sofern es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

V. Rücktrittsrecht

Die Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim – vertreten durch ihren  Pfarrer – behält sich vor TeilnehmerInnen, die in ihrem Verhalten ungebührlich sind und dadurch den Ruf der Gruppe schädigen oder die Gruppe gar in Gefahr bringen, vorzeitig die Fahrt – auch nach Antritt – zu beenden und auf Kosten der jeweiligen TeilnehmerIn zur vorzeitigen Rückreise anzuweisen.

 

VI. Stornierung

Die TeilnehmerInnen können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim schriftlich zu erklären.  

Treten die TeilnehmerInnen vor Reisebeginn zurück oder die Reise nicht an, so kann die Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis und zur Weiterleitung an die/den Reiseveranstalter verlangen. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung der TeilnehmerInnen wie folgt berechnet:

  • Erfolgt der Rücktritt bis 120 Tage vor Reisebeginn: 150,-- €
  • 30 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Gesamtreisepreises
  • 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 35 % des Gesamtreisepreises
  • 6 Tage bis 1 Arbeitstag vor Reisebeginn 80 % des Gesamtreisepreises
  • Bei Rücktritt am Abreisetag oder Nichtanreise 90 % des Gesamtreisepreises

Die Kosten für Eintrittskarten, Flüge, Bahn- und Schifffahrten oder ähnliche Zusatzleistungen werden zusätzlich voll in Rechnung gestellt, sofern kein Ersatz gefunden wird, oder die Betreiberfirma des Transportmediums [Fluggesellschaft, Schifffahrtsgesellschaft, etc.] keine Erstattung gewährt.

Das Recht der TeilnehmerInnen, entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. 

Stornierungsgebühren Dritter - z.B. der Einbehalt der Kosten bei Stornierung gebuchter Flüge im Prepaid-Modus - werden vollständig von der/dem Teilnehmer/in eingefordert und an das zuständige Unternehmen - z.B. an die Fluggesellschaft - weitergeleitet.

 

VII. Preise

Für die Freizeit gilt der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preis, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Zu Preisänderungen siehe Punkt II. Gewährleistung.

 

VIII. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Projektes erstreckt sich ab sofort bis zur Rückkehr am 05. August 2022.

 

IX. Vertragsabschluss

Eine verbindliche Anmeldung zwischen der Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim und den TeilnehmerInnen kommt durch eine schriftliche Bestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens der Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim zustande. Die Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim hat das Recht, noch nicht bestätigte Anmeldungen oder Bewerbungen für das Projekt auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Von TeilnehmerInnen mündlich vorgenommene Anmeldungen oder Bewerbungen sind ungültig. 

 

X. Haftung

Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet die Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter. In allen anderen Fällen haftet die Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim – vertreten durch ihren Pfarrer -  nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

 

XI. Haftungsausschluss

Die Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der auf der Homepage https://www.pfarrei-goellheim.de/angebote/kinder-jugend-und-familien/auslandsfreizeiten/griechenland-2025/eingestellten Informationen. Ebenso hat sie keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Unternehmens auf diese externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Banner und Links führen. 

 

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der Diözese Speyer. Die Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen TeilnehmerInnen auch an jedem anderen für diese zuständigen Gerichte geltend zu machen. Für die Projektabschlüsse gilt deutsches Recht.

 

XIII. Sonstiges

Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam. 

 

XIV. Pass- und Visabestimmungen

Die Pfarrei Hl. Philipp der Einsiedler / Göllheim weist auf Pass- und Visumerfordernisse, die in Griechenland für deutsche StaatsbürgerInnen ohne Besonderheiten gelten, hin. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht sind die TeilnehmerInnen für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

 

XV. Urheberrechte des verwendeten Bildmaterials

Sämtliches auf dieser Homepage verwendetes Bildmaterial entstammt sowohl der Internet-Galerie "www.pixabay.com" und beinhaltet Abbildungen der Kennzeichnung “gemeinfrei”, "royalty-free" und/oder “Creative-Commons-License 0” / "CC0", als auch private Aufnahmen von uns selber. Die Lizenz von Pixabay finden Sie hier:  https://pixabay.com/service/license-summary/.

Bilder der Villen stammen von den Hauseigentümern, mit denen unser Pfarrer persönlich bekannt ist.

Kartenmaterial, Routenverläufe stammen von den lizenzfreien Open-Street-Maps.

Einige wenige Bilder sind aus meiner Jugendfreizeit 2009.

Diese Bilder dürfen weiterverwendet werden und sind hier in einem nonprofitablen Projekt eingebunden - somit nicht gewerblich. Wo es die Autoren erforderten, wurden die Quellen des Bildmaterials angegeben. Die meisten Bilder des vorliegenden Bildmaterials sind quellfrei zur Verwendung freigegeben.